Offenes Feuer im öffentlichen Bereich verboten

Stadt Paderborn warnt vor Gefahr durch Grillen und Feuermachen

© Stadt PaderbornDie Stadt Paderborn weist ausdrücklich darauf hin, dass offene Feuer im öffentlichen Bereich, insbesondere auf städtischen Grünflächen, verboten sind.

Freitag, 23. Mai 2025 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn weist ausdrücklich darauf hin, dass offene Feuer im öffentlichen Bereich, insbesondere auf städtischen Grünflächen, verboten sind. Darüber hinaus besteht derzeit vor allem aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine akute Gefahr durch Grillen und Feuermachen. Das bedeutet, dass offene Feuer grundsätzlich nur an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt sind und auf dem eigenen Grundstück.

Leider musste die Stadt Paderborn feststellen, dass jüngst, beispielsweise im Bereich des Schloss- und Auenparks sowie am Lippesee, gegen dieses Gesetz verstoßen worden ist. Solche Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auch auf die richtige Müllentsorgung zu achten ist. Auch hier stellen die Stadt und die Schlosspark und Lippesee Gesellschaft regelmäßig fest, dass Reste vom Grillen oder Picknicken nicht richtig entsorgt werden. Auch in diesem Fall ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing